Nutzungsbedingungen für Abgemacht

Stand: 20. September 2026 · Fassung 1.0

Diese Fassung gilt für die Testphase. Vor dem öffentlichen Start wird sie anwaltlich geprüft; eine neue Fassung wird in der App erneut zur Bestätigung angezeigt.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter von Abgemacht ist die im Impressum genannte Person (Anschrift und Kontakt ebenfalls dort).

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung

(3) Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Abweichende Bedingungen der Nutzerinnen und Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil.

(4) Wer die quelloffene Serversoftware selbst betreibt (siehe § 14), ist gegenüber seinen eigenen Nutzern selbst Anbieter. Diese Bedingungen gelten dann nicht.

§ 2 Was Abgemacht leistet

(1) Abgemacht ist eine Planungshilfe für Familien: Betreuungslücken in Schul- und Kitaferien sichtbar machen, Urlaubstage aufteilen, Ideen für freie Tage anzeigen und Verabredungen im eigenen Kreis organisieren.

(2) Deine Familiendaten werden auf deinem Gerät gespeichert. Kinder, Betreuungszeiten, Urlaubskonten und Pläne verlassen das Gerät nicht, solange du keine Funktion nutzt, die ausdrücklich etwas teilt.

(3) Werden Serverdienste genutzt (Kreis beitreten, Treff erstellen, zusagen, Plan mit dem Partner teilen), werden nur die dafür nötigen Angaben übertragen: ein Anzeigename, die Kreiszugehörigkeit, Ort, Zeit und Zusagen eines Treffs sowie die Ansicht eines geteilten Plans.

(4) Keine Gewähr für Richtigkeit von Daten Dritter. Ferientermine, Feiertage, Schließzeiten, Ortsangaben und Ferienprogramme stammen aus öffentlichen Quellen oder von anderen Nutzerinnen und Nutzern. Sie sind eine Planungshilfe. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Länder, Einrichtungen und Veranstalter. Wer Urlaub einreicht, prüft vorher selbst.

(5) Abgemacht ist keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsrechtsberatung, insbesondere nicht zu Urlaubsansprüchen.

§ 3 Zustandekommen und Einbeziehung

(1) Für die reine Nutzung der App auf dem eigenen Gerät kommt mit der Installation ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Software zustande.

(2) Für die Serverdienste kommt ein gesonderter unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, wenn das Gerät erstmals bei Abgemacht Connect angemeldet wird – also beim ersten Kreisbeitritt, beim Gründen des ersten Kreises, beim ersten Teilen des Plans oder bei der Übernahme eines Schlüssels von einem anderen Gerät. Vor diesem Schritt werden diese Bedingungen angezeigt und müssen aktiv bestätigt werden.

(3) Wer über eine öffentliche Treff- oder Plan-Seite ohne App zusagt oder bestätigt, schließt damit einen auf diesen Vorgang beschränkten Nutzungsvertrag. Auf diese Bedingungen wird auf der Seite vor dem Abschicken hingewiesen.

§ 4 Wer Abgemacht nutzen darf

(1) Die Nutzung richtet sich an Erwachsene, die Betreuung für Kinder organisieren.

(2) Personen unter 16 Jahren dürfen die Serverdienste nicht eigenständig nutzen.

(3) Wer Angaben zu anderen Personen einträgt – etwa den Vornamen eines Partners oder einer Betreuungsperson –, stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist.

§ 5 Kostenlose und kostenpflichtige Funktionen

(1) Der Planungsteil, Kreise, Treffs und die geteilten Schließzeiten sind kostenlos.

(2) Kostenpflichtige Zusatzfunktionen können als Einmalkauf oder Abonnement angeboten werden. Preis und Umfang werden vor dem Kauf angezeigt.

(3) Der Kauf wird nicht mit dem Anbieter geschlossen, sondern über den App-Store (Apple bzw. Google). Für Zahlung, Rechnung, Kündigung eines Abonnements, Erstattung und Widerruf gelten die Bedingungen des jeweiligen Stores. Anfragen dazu richten sich an den Store; wir helfen gerne weiter, können aber selbst keine Zahlungen erstatten.

(4) Ein Abonnement verlängert sich nach den Regeln des jeweiligen Stores und wird dort gekündigt.

§ 6 Regeln für die Nutzung

(1) Abgemacht darf ausschließlich zur Koordination privater Verabredungen und der eigenen Familienplanung genutzt werden.

(2) Untersagt ist insbesondere:

  1. jede Nutzung zur Anbahnung, Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten – ausdrücklich auch die Verabredung zu Übergaben verbotener Waren;
  2. gewerbliche Nutzung, Werbung, Verkaufsangebote und Veranstaltungsvermarktung;
  3. das Erstellen von Treffs oder Kreisen, um Aufenthaltsorte anderer Personen nachzuverfolgen, sie zu belästigen, einzuschüchtern oder gegen eine gerichtliche Anordnung zu kontaktieren;
  4. das Beitreten zu Kreisen oder das Zusagen zu Treffs unter falscher Identität oder ohne dass die Einladung an einen selbst gerichtet war;
  5. das Weitergeben von Treff- oder Plan-Links außerhalb des Kreises, für den sie bestimmt sind;
  6. das Eintragen wissentlich falscher Schließzeiten oder Ortsangaben;
  7. automatisierte Zugriffe, Umgehung technischer Beschränkungen, Angriffe auf die Verfügbarkeit des Dienstes.

(3) Anzeige- und Kreisnamen dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine beleidigenden, diskriminierenden oder werblichen Inhalte enthalten.

§ 7 Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer

(1) Abgemacht kennt bewusst keine freien Textfelder, keinen Chat, keine Bilder und keine Kinderprofile. Nutzergenerierte Inhalte beschränken sich auf Anzeigenamen, Kreisnamen, die Auswahl vorgegebener Hinweise, Ort und Zeit eines Treffs sowie die Ansicht eines geteilten Plans.

(2) Für diese Angaben wird dem Anbieter das einfache, räumlich unbeschränkte Recht eingeräumt, sie im technisch nötigen Umfang zu speichern, an die übrigen Mitglieder des jeweiligen Kreises beziehungsweise an die Person mit dem Plan-Link zu übermitteln und auf der zugehörigen Seite anzuzeigen – begrenzt auf die Dauer der Speicherung nach § 9. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, findet nicht statt.

(3) Eine allgemeine Überwachung der Inhalte findet nicht statt und ist nicht geschuldet.

§ 8 Verstöße melden

(1) In der App und auf jeder Treff-Seite steht ein Meldeweg zur Verfügung. Zusätzlich sind Meldungen an kontakt@abgemacht.family möglich.

(2) Meldungen werden werktags und nach Möglichkeit geprüft. Eine Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht zugesagt.

(3) Der gemeldete Vorgang wird für die Dauer der Prüfung von der automatischen Löschung ausgenommen und spätestens nach 90 Tagen endgültig gelöscht.

(4) Wer eine Meldung abgegeben hat, wird über das Ergebnis informiert, soweit eine Kontaktmöglichkeit vorliegt.

§ 9 Speicherdauer und Löschung

(1) Der Dienst löscht automatisch und ohne Vorankündigung:

(2) Diese Löschung ist gewollter Bestandteil der Leistung, keine Störung. Der Dienst ist kein Archiv. Wer Angaben dauerhaft behalten möchte, notiert sie außerhalb von Abgemacht – Termine lassen sich in den eigenen Kalender exportieren.

(3) Die Daten auf dem eigenen Gerät bleiben davon unberührt; sie werden mit der Deinstallation gelöscht. Ein automatisches Backup findet nicht statt.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Der Dienst wird von einer sehr kleinen Organisation betrieben. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten, Ausfälle und Änderungen am Funktionsumfang sind möglich.

(2) Der Anbieter kann den unentgeltlichen Betrieb der Serverdienste mit einer Frist von drei Monaten einstellen. Nutzerinnen und Nutzer werden in der App darüber informiert. Kostenpflichtige Leistungen bleiben davon unberührt; bereits gezahlte Beträge für den nicht mehr erbrachten Zeitraum werden anteilig erstattet.

(3) Die App funktioniert in ihrem Planungsteil auch ohne Serververbindung.

§ 11 Verabredungen finden eigenverantwortlich statt

(1) Abgemacht zeigt Verabredungen an und sammelt Zusagen. Mehr nicht.

(2) Der Anbieter ist nicht Veranstalter eines Treffs, übernimmt keine Aufsicht über Kinder, vermittelt keine Betreuung und prüft die Identität, Eignung oder Zuverlässigkeit der Teilnehmenden nicht.

(3) Wer sich mit anderen verabredet, entscheidet eigenverantwortlich, wem er vertraut und wem er den Aufenthaltsort seiner Familie mitteilt. Die Aufsichtspflicht über eigene Kinder bleibt bei den Sorgeberechtigten.

(4) Treff-Links sind für den Kreis bestimmt, an den sie gerichtet sind. Wer einen Link weitergibt, gibt Ort und Zeit an den Empfänger weiter.

§ 12 Sperrung und Beendigung

(1) Nutzerinnen und Nutzer können die Nutzung jederzeit beenden: Kreis verlassen, Daten in der App löschen, App deinstallieren. Eine Kündigung in Textform ist nicht nötig.

(2) Der Anbieter kann einzelne Treffs oder Kreise entfernen und den Zugang eines Geräts sperren, wenn ein Verstoß gegen § 6 vorliegt oder ein begründeter Verdacht darauf besteht. Bei geringfügigen Verstößen wird zuvor auf den Verstoß hingewiesen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(3) Die Sperrung wird auf Anfrage begründet und aufgehoben, wenn der Grund entfällt.

(4) Kostenpflichtig erworbene Funktionen bleiben von einer Sperrung der Serverdienste unberührt, soweit sie ohne Server nutzbar sind.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf (Kardinalpflicht), und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für Schäden aus einer Verabredung selbst – insbesondere aus dem Verhalten anderer Teilnehmender – haftet der Anbieter nicht; siehe § 11.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Verlust durch ein zumutbares Backup der Nutzerin oder des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre; die automatische Löschung nach § 9 ist kein Verlust.

§ 14 Quelloffene Software und Selbstbetrieb

(1) Teile von Abgemacht, insbesondere die Serversoftware, stehen unter der AGPL-3.0-or-later zur Verfügung. Die Lizenzbedingungen gehen diesen Nutzungsbedingungen für die Software selbst vor.

(2) Wer die Serversoftware selbst betreibt – etwa eine Kommune oder ein Träger – tritt gegenüber den eigenen Nutzern selbst als Anbieter auf und ist datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Der Anbieter dieser Fassung übernimmt dafür keine Haftung und keinen Support.

§ 15 Änderung dieser Bedingungen

(1) Diese Bedingungen können geändert werden, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Gegebenheiten oder des Funktionsumfangs erforderlich ist und Nutzerinnen und Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

(2) Eine geänderte Fassung wird in der App vor dem nächsten Zugriff auf die Serverdienste angezeigt und muss erneut aktiv bestätigt werden. Ohne Bestätigung bleiben die Serverdienste gesperrt; der Planungsteil auf dem Gerät ist davon nicht betroffen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Nutzerin oder der Nutzer ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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